Die Zuständigkeits- abgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat

Die Zuständigkeits- abgrenzung von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat

Eine Entwicklung von Abgrenzungskriterien bei Betriebsänderungen

Saarbruecker Verlag fuer Rechtswissenschaften ( 15.07.2010 )

€ 98,00

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Das Betriebsverfassungsrecht verpflichtet den Arbeitgeber, vor der Umsetzung einer Betriebsänderung mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung einen Interessenausgleich sowie einen Sozialplan zu verhandeln. Betreffen die geplanten Maßnahmen mehrere Betriebe eines Unternehmens, so stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist – die einzelnen Betriebsräte oder der Gesamtbetriebsrat? Für die Praxis bedarf es insoweit konkreter Abgrenzungskriterien, denn gerade bei Betriebsänderungen sind eine zügige Umsetzung der Maßnahmen sowie eine effektive Vertretung der Arbeitnehmerinteressen von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen dieser Arbeit wurden deshalb Kriterien für die Zuständigkeitsabgrenzung sowohl bezüglich des Interessenausgleichs als auch des Sozialplans entwickelt. Ausgangspunkt waren der jeweilige Regelungsgegenstand sowie der Regelungszweck beider Instrumente.

Buch Details:

ISBN-13:

978-3-86194-022-7

ISBN-10:

3861940221

EAN:

9783861940227

Buchsprache:

Deutsch

By (author) :

Nargisa Wolter-Roßteutscher

Seitenanzahl:

252

Veröffentlicht am:

15.07.2010

Kategorie:

Labor legislation, Social justice